Aktuelles WVB

11.04.2024 Ausbildung Umwelttechnologe für Wasserversorgung (Fachkraft für Wasserversorgungstechnik) (m/w/d)

Die Wasserversorgung Bischofswerda GmbH als Eigengesellschaft des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE führt Leistungen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im Landkreis Bautzen aus.

Wir suchen für das laufende Jahr noch einen Azubi.

Unsere Ausbildung auf einen Blick:

Voraussetzungen:

  • Realschulabschluss
  • gute oder befriedigende Noten in den naturwissenschaftlichen Fächern
  • handwerkliches Geschick und technisches Verständnis

Beginn und Dauer:

  • 5. August 2024
  • 3-jährige duale Berufsausbildung

Ausbildungsorte:

  • Theoretische Ausbildung im
    Berufliches Schulzentrum "Friedrich Siemens"
    Pillnitzer Straße 13a
    01796 Pirna
  • Praktische Ausbildung in unserem Betrieb sowie bei unserem Praxispartner
    Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH (SBG)
    Gutenbergstraße 6
    01307 Dresden

Ausbildungsvergütung nach TVAöD:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 €
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 €
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 €

Wir unterstützen bei der Vermittlung von Wohnheimplatz bei Kostenübernahme und bieten Zuschüsse für Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte sowie Lernmittel.

Bewerbungen bitte an die

Wasserversorgung Bischofswerda GmbH
Herrn Riedel
Belmsdorfer Straße 27
01877 Bischofswerda

oder per E-Mail im PDF-Format an info@wvbiw.de.

Für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, kommt die Wasserversorgung Bischofswerda GmbH nicht auf.

Datenschutz:

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).