Aktuelles WVB

11.04.2024 Ausbildung Umwelttechnologe für Wasserversorgung (Fachkraft für Wasserversorgungstechnik) (m/w/d)

Die Wasserversorgung Bischofswerda GmbH als Eigengesellschaft des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE führt Leistungen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im Landkreis Bautzen aus.

Wir suchen für das laufende Jahr noch einen Azubi.

Unsere Ausbildung auf einen Blick:

Voraussetzungen:

  • Realschulabschluss
  • gute oder befriedigende Noten in den naturwissenschaftlichen Fächern
  • handwerkliches Geschick und technisches Verständnis

Beginn und Dauer:

  • 5. August 2024
  • 3-jährige duale Berufsausbildung

Ausbildungsorte:

  • Theoretische Ausbildung im
    Berufliches Schulzentrum "Friedrich Siemens"
    Pillnitzer Straße 13a
    01796 Pirna
  • Praktische Ausbildung in unserem Betrieb sowie bei unserem Praxispartner
    Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH (SBG)
    Gutenbergstraße 6
    01307 Dresden

Ausbildungsvergütung nach TVAöD:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 €
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 €
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 €

Wir unterstützen bei der Vermittlung von Wohnheimplatz bei Kostenübernahme und bieten Zuschüsse für Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte sowie Lernmittel.

Bewerbungen bitte an die

Wasserversorgung Bischofswerda GmbH
Herrn Riedel
Belmsdorfer Straße 27
01877 Bischofswerda

oder per E-Mail im PDF-Format an info@wvbiw.de.

Für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, kommt die Wasserversorgung Bischofswerda GmbH nicht auf.

Datenschutz:

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).


13.09.2023 Inbetriebnahme Brunnen 9 des Wasserwerkes Bischofswiesen

Am 29. August 2023 wurde der neu errichtete Brunnen am Wasserwerk Bischofswiesen in Bischofswerda in Betrieb genommen. Damit liefert der Brunnen zusätzliches Rohwasser für das Wasserwerk Bischofswiesen und erhöht die Versorgungssicherheit der Stadt Bischofswerda und der umliegenden Gemeinden.
Der Brunnen hat eine Tiefe von 27 Metern, die geplante Tiefe von 30 Metern konnte auf Grund von anstehendem Fels nicht erreicht werden, was jedoch keinen Einfluss auf Qualität und Ergiebigkeit des Brunnens hat.
Die für die Neuerrichtung des Brunnens geplanten finanziellen Mittel wurden mit 210.000 Euro nicht voll ausgeschöpft.

Bauausführende Firmen:
Bohrarbeiten, Brunnenstube, Versorgungsleitungen: Brunnenbau Wilschdorf GmbH
Elektrotechnischer Anschluss: Harnisch und Krieg Automation GmbH
Planung und Bauüberwachung: IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH


16.11.2022 Neubau eines Brunnens zur Förderung von Trinkwasser für das Wasserwerk Bischofswiesen

Allgemeine Informationen:

  • Bohrtiefe: 30 Meter
  • Bohrloch: 100 Zentimeter Durchmesser
  • Brunnenausbau: DN 400
  • Bohrstart: 14.11.2022
  • Inbetriebnahme: 2023
  • Investitionssumme: 256.000 €

Ziel ist, aus dem neu zu errichteten Brunnen ab kommendem Jahr 45 m³/h zu fördern. Damit trägt der Brunnen zur Versorgungssicherheit der Stadt Bischofswerda und den umliegenden Gemeinden bei.
Die Bohrarbeiten werden durch die Firma „Brunnenbau Wilschdorf GmbH“ durchgeführt, die Planungsunterlagen für den neuen Brunnen hat das Ingenieurbüro für Geotechnik (Bautzen) erstellt.


13.09.2017 Hinweise zur Benutzung der Abwasserentsorgungsanlagen

Seit geraumer Zeit kommt es zu einer erhöhten Zahl von Störungen im Kanalnetz des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE durch die fehlerhafte Entsorgung vor allem von Feuchttüchern.

Wir weisen deshalb darauf hin, dass die folgenden Dinge nicht ins Abwasser gehören und folgendermaßen zu entsorgen sind:

Speisereste

  • locken Ratten an
  • können zu Geruchsbelästigungen führen

--> Entsorgung im Biomüll

Öl und Fett

  • aufwendige Reinigung aufgrund starker Verschmutzung notwendig
  • können zu Geruchsbelästigungen führen

--> Entsorgung im Biomüll (in haushaltsüblichen Mengen)

Feuchttücher (Baby-, Erfrischungs-, Brillen-, Bodenreinigungs- und Abschminktücher usw.)

  • Verstopfung von Pumpen, kann zu Rückstau im Abwassernetz bis in das Privatgrundstück führen
  • Kunststoffe verharzen und zerstören Dichtungen

--> Entsorgung im Restmüll

Medikamente

  • können gar nicht oder nur zu einem geringen Teil in der Kläranlage entfernt werden
  • gelangen in den Wasserkreislauf und sind damit eine Gefahr für die Gesundheit und Umwelt

--> Entsorgung grundsätzlich in Originalverpackung (Flasche, Blister, Röhrchen u. a.) über den Restmüll oder fragen Sie in der Apotheke zwecks kostenloser Entsorgung nach

Farben und Chemikalien

  • können gar nicht oder nur zum Teil in der Kläranlage entfernt werden
  • können giftige oder sogar explosive Gase in der Kanalisation bilden

--> Entsorgung bei Schadstoffsammlung

Wattestäbchen, Hygieneartikel, Windeln, Zigarettenkippen

  • Verstopfung von Pumpen
  • verursachen hohen Reinigungsaufwand
  • gelangen teilweise ins Gewässer

--> Entsorgung im Restmüll

Wir bitten zur Vermeidung unnötiger Kosten um Beachtung.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH unter 03594 777-0 zur Verfügung.