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Aktuelle
Seite:
Trinkwasser / Preise |
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Entgelte
der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH
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Die Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung und
Lieferung von Trinkwasser sind:
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das Sächsische Wassergesetz (SächsWG)
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die Verordnung über Allgemeine Bedingungen der Versorgung
mit Wasser (AVBWasserV)
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die Ergänzenden Bedingungen der Wasserversorgung Bischofswerda
GmbH zur AVBWasserV
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die Rumpfsatzung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE
über den Anschluss an die
öffentliche
Wasserversorgung und deren Nutzung
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Diese Rechtsgrundlagen können bei der Wasserversorgung Bischofswerda
GmbH eingesehen werden und sie sind ebenso im Bereich "zum
Runterladen" als PDF-Datei erhältlich.
Die zu erhebenden Preise untergliedern sich wie folgt:
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Mengenpreis für Trinkwasser |
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Der Mengenpreis für Trinkwasser beträgt netto
1,35 €/m3 bzw. brutto 1,44€/m3.
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Grundpreis je Anschluss |
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Für die Bereitstellung des Trinkwassers wird ein verbrauchsunabhängiger
Grundpreis, abgestuft nach der Größe des Wasserzählers,
erhoben.
Für saisonbetriebene Einzelverbraucherstellen (Kleingärten
usw.) wird ein geringerer Abrechnungs-
zeitraum nach Antrag zu Grunde gelegt.
Die Abrechnung erfolgt kalendertäglich.
Die Leistungsdaten für die Wasserzähler werden angegeben
in:
Qn = mittlere zulässige Durchflussmenge in m3/h
DN = Nenndurchmesser in mm
Folgende Grundpreise werden erhoben:
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| Wasserzählergröße |
Nettopreis |
Bruttopreis |
| bis Qn |
2,5 |
10,00 €/Monat
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10,70 €/Monat |
| bis Qn |
6 |
20,00 €/Monat |
21,40 €/Monat |
| bis Qn |
10 |
40,00 €/Monat |
42,80 €/Monat |
| bis DN |
50 |
200,00 €/Monat |
214,00 €/Monat |
| bis DN |
80 |
300,00 €/Monat |
321,00 €/Monat |
| bis DN |
100 |
500,00 €/Monat |
535,00 €/Monat |
| bis DN |
150 |
700,00 €/Monat |
749,00 €/Monat |
| bis DN |
200 |
1.000,00
€/Monat |
1.070,00
€/Monat |
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Abrechnungshinweise |
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Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich nach Ablesung
der Zählerstände. Mit der Jahresverbrauchsab-
rechnung werden die Termine und die monatlichen Abschlagshöhen
für den folgenden Abrechnungs-
zeitraum mitgeteilt.
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Zahlungsbedingungen |
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Die Jahresverbrauchsabrechnung ist 14 Tage nach Erstellung
fällig.
Bei nicht fristgerechter Zahlung der Trinkwasserrechnung und der fälligen
Abschlagszahlungen wird kostenpflichtig gemahnt. Nach der 2. erfolglosen
Mahnung wird die Wasserlieferung kostenpflichtig eingestellt.
Eine für den Säumigen kostenpflichtige Wiederaufnahme der
Versorgung erfolgt erst nach Be-
gleichung aller offenen Forderungen.
Der Kunde kann aufgrund finanzieller Nöte eine Ratenvereinbarung
zur Tilgung der Forderung beantragen. Die offene Forderung wird mit
0,5% pro Monat verzinst. Ein Rechtsanspruch auf eine Ratenvereinbarung
besteht nicht. Dieser Antrag ist für den Antragsteller ebenfalls
kostenpflichtig. |
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Die Preise stehen auch als PDF-Datei im Bereich "zum
Runterladen" bereit.
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