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  Aktuelle Seite: Preise / Gebühren / Trinkwasser
  Entgelte der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH

 
  Die Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung und Lieferung von Trinkwasser sind:
 
- das Sächsische Wassergesetz (SächsWG)
- die Verordnung über „Allgemeine Bedingungen der Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV)
- die Ergänzenden Bedingungen der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH zur AVBWasserV
- die Rumpfsatzung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE über den Anschluss an die
öffentliche Wasserversorgung und deren Nutzung

 
  Diese Rechtsgrundlagen können bei der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH eingesehen werden und sie sind ebenso im Bereich "zum Runterladen" als PDF-Datei erhältlich.

Die zu erhebenden Preise untergliedern sich wie folgt:

 
  Mengenpreis für Trinkwasser  
  Der Mengenpreis für Trinkwasser beträgt netto 1,35 €/m3 bzw. brutto 1,44€/m3.

 
  Grundpreis je Anschluss  
  Für die Bereitstellung des Trinkwassers wird ein verbrauchsunabhängiger Grundpreis, abgestuft nach der Größe des Wasserzählers, erhoben.
Für saisonbetriebene Einzelverbraucherstellen (Kleingärten usw.) wird ein geringerer Abrechnungs-
zeitraum nach Antrag zu Grunde gelegt.
Die Abrechnung erfolgt kalendertäglich.

Die Leistungsdaten für die Wasserzähler werden angegeben in:
Qn = mittlere zulässige Durchflussmenge in m3/h
DN = Nenndurchmesser in mm

Folgende Grundpreise werden erhoben:
 
 
Wasserzählergröße Nettopreis Bruttopreis
bis Qn 2,5
10,00 €/Monat
10,70 €/Monat
bis Qn 6 20,00 €/Monat 21,40 €/Monat
bis Qn 10 40,00 €/Monat 42,80 €/Monat
bis DN 50 200,00 €/Monat 214,00 €/Monat
bis DN 80 300,00 €/Monat 321,00 €/Monat
bis DN 100 500,00 €/Monat 535,00 €/Monat
bis DN 150 700,00 €/Monat 749,00 €/Monat
bis DN 200 1.000,00 €/Monat 1.070,00 €/Monat
 
 
Abrechnungshinweise
 
  Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich nach Ablesung der Zählerstände. Mit der Jahresverbrauchsab-
rechnung werden die Termine und die monatlichen Abschlagshöhen für den folgenden Abrechnungs-
zeitraum mitgeteilt.

 
  Zahlungsbedingungen  
  Die Jahresverbrauchsabrechnung ist 14 Tage nach Erstellung fällig.
Bei nicht fristgerechter Zahlung der Trinkwasserrechnung und der fälligen Abschlagszahlungen wird kostenpflichtig gemahnt. Nach der 2. erfolglosen Mahnung wird die Wasserlieferung kostenpflichtig eingestellt.

Eine für den Säumigen kostenpflichtige Wiederaufnahme der Versorgung erfolgt erst nach Be-
gleichung aller offenen Forderungen.

Der Kunde kann aufgrund finanzieller Nöte eine Ratenvereinbarung zur Tilgung der Forderung beantragen. Die offene Forderung wird mit 0,5% pro Monat verzinst. Ein Rechtsanspruch auf eine Ratenvereinbarung besteht nicht. Dieser Antrag ist für den Antragsteller ebenfalls kostenpflichtig.
 
 
Die Preise stehen auch als PDF-Datei im Bereich "zum Runterladen" bereit.