Zweckverband
Bischofswerda-RÖDERAUE (ZBR)

Bischofswerda
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Anlagen



  Aktuelle Seite: Abwasser / Bischofswerda-Rammenau / Gebühren
  Gebühren und Beiträge des
Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE


  Abwassergebühr
  Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk ge-
reinigt wird
2,37 €/m3
  Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind 0,97 €/m3
  Regenwasser (nach versiegelter Grundfläche pro Jahr) 0,16 €/m2
     
  Abwasserbeitrag
  Abwasserbeitrag - Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasser-
beseitigung je m2 zulässiger Geschossfläche
4,78 €/m2
  Abwasserbeitrag - Schmutzwasserbeseitigung je m2 zulässiger Geschoss-
fläche
4,38 €/m2
     
  Fäkalienentsorgung  
  Einleitung von Schlamm und Fäkalien in ein Klärwerk 8,95 €/m3
  Einleitung von Bio-Schlamm in ein Klärwerk
7,80 €/m3
     
  Sonstige Leistungen
  Einsatz Saugwagen 7,12 €/m3
  Schlauchverlängerungszuschlag je durchgeführter Entsorgung  
  von 20 bis 29 m
5,93 €
  von 30 bis 39 m
11,86 €
  von 40 bis 49 m
17,79 €
  ab 50 m
23,72 €
 
Abrechnungshinweise
  Die Abwassergebühren richten sich nach der entnommenen Trinkwassermenge und bei Brunnen- oder anderen Brauchwasseranlagen nach der gemessenen eingeleiteten Menge in m3 oder werden pauschal berechnet.
Sie werden einmal jährlich abgerechnet.
 
Zahlungsbedingungen
  Bei nicht fristgemäßer Zahlung der fälligen Abwassergebühren bzw. Abwasserbeiträge werden Säum-
niszuschläge in Höhe von 1% pro Monat der Gebührenschuld erhoben.
Aufgrund von finanziellen Nöten kann zur Tilgung der Abwassergebühren eine Ratenvereinbarung bean-
tragt werden. Zur Tilgung von Abwasserbeitragsbescheiden stehen ein Antrag auf Verrentung bzw. Stundung des Beitrages zur Verfügung. Diese Vereinbarungen werden mit 0,5% pro Monat verzinst.

Die Gebühren und Beiträge stehen auch als PDF-Datei im Bereich "zum Runterladen" bereit.