Zweckverband
Bischofswerda-RÖDERAUE (ZBR)

Bischofswerda
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Einleiterwerte

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Klosterberg

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Einleiterwerte

Technische
Anlagen



  Aktuelle Seite: Abwasser / Abwasserzweckverband Klosterberg / Gebühren
  Gebühren des
Abwasserzweckverbandes Klosterberg


  Zentrales Entsorgungsgebiet
 
  Schmutzwassergebühr
  Grundgebühr für Qn < 6 m3/h 6,00 €/Monat
  Grundgebühr für Qn >= 6 m3/h und < 10 m3/h 40,00 €/Monat
  Grundgebühr für Qn >= 10 m3/h 60,00 €/Monat
  Mengengebühr 2,95 €/m3
     
  Regenwassergebühr
  versiegelte Fläche -
     
  Ortsteile (dezentrale Entsorgung)  
     
  Kanalbenutzungsgebühr  
  Grundgebühr für eine vollbiologische Kleinkläranlage 20,40 €/EGW im Jahr
  Mengengebühr für eine vollbiologische Kleinkläranlage 1,67 €/m3
  Grundgebühr für eine sonstige Kleinkläranlage und abflusslose Grube 41,00 €/EGW im Jahr
  Mengengebühr für eine sonstige Kleinkläranlage und abflusslose Grube 1,67 €/m3
     
  Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen  
  Grundgebühr 25,00 €/Anlage im Jahr
  Mengengebühr 21,63 €/m3
     
  Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben  
  Grundgebühr 25,00 €/Anlage im Jahr
  Mengengebühr
11,25 €/m3
 
Abrechnungshinweise
  Die Abwassergebühren richten sich nach der entnommenen Trinkwassermenge und bei Brunnen- oder anderen Brauchwasseranlagen nach der gemessenen eingeleiteten Menge in m3 oder werden pauschal berechnet.
Sie werden einmal jährlich abgerechnet.
 
Zahlungsbedingungen
  Bei nicht fristgemäßer Zahlung der fälligen Abwassergebühren bzw. Abwasserbeiträge werden Säum-
niszuschläge in Höhe von 1% pro Monat der Gebührenschuld erhoben.
Aufgrund von finanziellen Nöten kann zur Tilgung der Abwassergebühren eine Ratenvereinbarung bean-
tragt werden. Zur Tilgung von Abwasserbeitragsbescheiden stehen ein Antrag auf Verrentung bzw. Stundung des Beitrages zur Verfügung. Diese Vereinbarungen werden mit 0,5% pro Monat verzinst.

Die Gebühren und Beiträge stehen auch als PDF-Datei im Bereich "zum Runterladen" bereit.